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Taxi-Tarifordnung

Die Fahrpreis-Tarife werden durch die Kreisverwaltung festgelegt. Unser Tarifgebiet (auch Pflichtfahrtbereich genannt) ist der Rheinkreis Neuss und die Stadt Düsseldorf. Hier muss der Fahrpreis mit dem Fahrpreisanzeiger ermittelt und in Rechnung gestellt werden. Die Vereinbarung von Festpreisen ist nur außerhalb dieses Tarifgebietes mit dem jeweiligen Taxiunternehmen bzw. dem Fahrer möglich.

Der Taxi-Tarif des Rheinkreises Neuss ist ein Stufen-Tarif unterteilt in Tag- und Nacht-Tarif. Letzterer kommt ebenfalls an Sonn- und Feiertagen zur Anwendung.

Grundsätzlich ermittelt der geeichte Fahrpreisanzeiger den Preis über die gefahrene Strecke, aber er berechnet auch verkehrs- und fahrgastbedingte Wartezeiten. Dies ist z.B. der Fall bei Einkäufen oder anderen Erledigungen, wenn das Taxi während dieser Zeit warten soll.

Ein Zuschlag wird nur bei der Nutzung eines Großraum-Taxis (Kleinbus) berechnet.

Die Mehrwertsteuer ist im Fahrpreis enthalten. Sie beträgt bei der Beförderung von Personen bei Fahrstrecken bis 50 Kilometer 7%, darüber hinaus und bei Kurierfahrten 19%.

Tarifordnung des Rhein-Kreis-Neuss (Stand 01.03.2023)

Tarif Grundgebühr je KM
Tag-Tarif (06 – 22 Uhr) 3,80 € 2,60 €
Nacht-Tarif (22 – 06 Uhr) 3,80 € 2,60 €
Sonn- und Feiertagen 3,80 € 2,60 €
Zuschlag Großraumtaxi ab 5 Personen 7,50 € 3,80 € 2,60 €

Wartezeit

bis zur 5. Minute je 14,40 Sekunden 0,10 €
ab der 5. Minute je 8,00 Sekunden 0,10 €
1 Stunde ca. 43.00 €

ALLE PREISE OHNE GEWÄHR. Es gilt immer die jeweils gültige Tarifverordnung des Rhein-Kreis-Neuss.